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Behördlich bewilligungsfähige Pläne. Beim ersten Anlauf.
Was wir machen
Einreichplanung ist nicht „ein paar Pläne zeichnen” — es ist die Übersetzung Ihres Bauwunschs in Behörden-konforme Unterlagen. In Wien zuständig: die MA37 (Baupolizei) sowie je nach Bauvorhaben MA19 (Architektur und Stadtgestaltung), MA21 (Stadtplanung), MA39 (Brandschutz). In Niederösterreich: die jeweilige Bezirksbauamt-Behörde nach NÖ-Bauordnung.
Als konzessionierter Baumeister sind wir gemäß GewO 1994 § 99 Abs. 7 zur Einreichplanung berechtigt — für Hochbauten bis zur typischen Einfamilienhaus-/Mehrparteienhaus-Größe. Bei Projekten, die formell einen Architekten verlangen (z. B. komplexere Geschoßwohnbauten), arbeiten wir mit erfahrenen Wiener Architekturbüros zusammen.
Was Sie von uns bekommen: Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibung, Energieausweis-Koordination, Statik-Vorabklärung, Brandschutzkonzept (wenn erforderlich) — alles in maßstäblicher Form, behördlich akzeptiert.
Im Umfang
Ablauf
Was wollen Sie bauen? Bebauungsbestimmungen, Flächenwidmung prüfen — bevor wir zeichnen.
Erste Skizzen mit Bauherrn-Abstimmung. Mehrere Varianten möglich.
Maßstabsgetreue Pläne (1:100), Baubeschreibung, alle erforderlichen Beilagen.
Einreichung bei MA37 (Wien) bzw. NÖ-Bauordnung, Bearbeitung etwaiger Auflagen.
Bewilligung erhalten — Sie können bauen oder bauen lassen.
Beispielprojekt
Häufige Fragen
MA37 hat gesetzlich 4 Monate Bearbeitungszeit, in der Praxis 8 bis 16 Wochen je nach Bezirk und Komplexität. Bei kleineren Projekten und vollständigen Unterlagen oft schneller. Wir kennen die Bezirks-spezifischen Tempi.
Komplettpaket mit Plänen, Baubeschreibung, Statik-Koordination, Energieausweis: 4.500 bis 9.500 € je nach Projektgröße. Behörden-Gebühren der MA37 (ca. 1.500–3.500 €) zusätzlich. Genaue Kalkulation nach Vorgespräch.
Für die meisten Einfamilienhäuser, Wohnungs-Umbauten und kleinere Mehrparteienhäuser reicht der konzessionierte Baumeister. Bei komplexeren architektonischen Projekten, denkmalgeschützten Bauten oder formellen Architekten-Wettbewerben empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro.
Wir bearbeiten Auflagen ohne zusätzlichen Aufwand für Sie — das ist Teil unserer Einreichung. Bei wesentlichen Auflagen (z. B. Reduktion der Geschoßzahl) sprechen wir natürlich mit Ihnen, bevor wir umplanen.
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Erstgespräch
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